SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige/-n ich/wir die Stadt Rutesheim, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/-n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Rutesheim auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir innerhalb von acht Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann/können. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Stadt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim
DE54SRU00000051474
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Rutesheim vergeben

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Ansprechpartner:
Frau Rother
Tel.: 07152/5002-1027
Email: stadtkasse@rutesheim.de


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